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 | 2-facher Steuer-Bonus für Ihren Garten |
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Die Bundesregierung hat mit ihrm "Investitionsprogram" zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können. Bereits seit dem 01.01.2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung "haushaltsnaher Dienstleistungen" wie z. B. der Gartenpflege bis zu einem Betrag von 600,00 €.
Auf Lohnkosten für handwerkliche Tätigkeiten wie z. B. Garten- und Wgebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, lockt seit dem 01.01.2006 ein zusätzlicher Stuerbonus: 20 % von maximal 3.000,00 € - also weitere 600,00 €.
Sie entscheiden hierbei, welchen Steuervorteil Sie in Anspruch nehmen, da für eine Rechnung jeweils nur ein Steuervorteil (haushaltsnahe Dienstleistung oder handwerkliche Tätigkeit) in Abzug gebracht werden kann.
Maximaler Steuerbonus für die Gartenpflege 1.200 € bei Lohnkosten inkl. Mehrwertsteuer von 6.000 €
Maximaler Steuerbonus für die Gartenumgestaltung 1.200 € bei Lohnkosten inkl. Mehrwertsteuer von 6.000 €
Rufen Sie uns an: 03725 23380 (Stichwort: Steuersparmodell)
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_________________________________________________________ König & Partner Grünanlagenbau GmbH, 09405 Gornau firma@kp-galabau.de
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