Gartengestaltung
Wasser im Garten
Wege und Terrassen
Mauern und Treppen
Bepflanzungen
Baumpflege
Winterdienst
weitere Leistungen
Vorgartengestaltung
Parkanlage
Privatgarten
Freude ernten
Quelle des Lebens
Gemeinsamkeit
neue Perspektiven
gute Figur
Wachstum
Gleichgewicht
Frühlingsgefühle
mit allen Sinnen
ewig jung
Gemeinschaft
Schönheit
Licht
Pflege
Leichtigkeit
Regeneration
abtauchen
Spielplatz
Phantasie
eigene Wege
Körper und Seele
Erzgebirge
Neuseeland
Thailand
Malaysia - Philippinen
2-facher Steuer-Bonus für Ihren Garten

Die Bundesregierung hat mit ihrm "Investitionsprogram" zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können. Bereits seit dem 01.01.2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung "haushaltsnaher Dienstleistungen" wie z. B. der Gartenpflege bis zu einem Betrag von 600,00 €.

Auf Lohnkosten für handwerkliche Tätigkeiten wie z. B. Garten- und Wgebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, lockt seit dem 01.01.2006 ein zusätzlicher Stuerbonus: 20 % von maximal 3.000,00 € - also weitere 600,00 €.

Sie entscheiden hierbei, welchen Steuervorteil Sie in Anspruch nehmen, da für eine Rechnung jeweils nur ein Steuervorteil (haushaltsnahe Dienstleistung oder handwerkliche Tätigkeit) in Abzug gebracht werden kann.

Maximaler Steuerbonus für die Gartenpflege
1.200 € bei Lohnkosten inkl. Mehrwertsteuer von 6.000 €

Maximaler Steuerbonus für die Gartenumgestaltung
1.200 € bei Lohnkosten inkl. Mehrwertsteuer von 6.000 €

Rufen Sie uns an: 03725 23380 (Stichwort: Steuersparmodell)





_________________________________________________________
König & Partner Grünanlagenbau GmbH, 09405 Gornau
firma@kp-galabau.de